Info zur Aufsichtspflicht unserer Kinder- und Jugendgruppen!

Wir möchten alle Eltern nochmals darauf hinweisen, dass unsere Aufsichtspflicht für Kinder- und Jugendgruppen aller Abteilungen gleich festgelegt ist.

Diese umfasst den Zeitraum vom Beginn der Trainingseinheit bis zum Ende des Trainings am Beckenrand bzw. im Vereinsheim, und nicht bereits im Eingangsbereich des Westbades oder in den Umkleiden. Diese Regelung gilt auch für unsere Schwimmkurse, sofern keine anderen Zeiten oder Treffpunkte mit den Eltern vereinbart wurden.

Aus diesem Grund können wir die Kinder und Jugendlichen auch nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung einer/s Sorgeberechtigten vorzeitig aus dem Training entlassen.