Mitgliedschaft beim SSV Freiburg
Wir freuen uns über Dein Interesse an einer Mitgliedschaft beim SSV Freiburg. Auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Informationen rund um unsere verschiedenen Mitgliedschaften unseres Vereins.
Als Vereinsmitglied kannst Du die Trainingsangebote aller Abteilungen ohne Zusatzkosten (mit Ausnahme der Tauchabteilung: Versicherungsbeitrag!) nutzen. Das Anmeldeformular (hier klicken) kannst Du hier bequem zuhause herunterladen und ausgefüllt mit einem Lichtbild auf der Geschäftsstelle (Mo & Mi, 17 – 19 Uhr) vorbeibringen oder vorab schon einmal per Mail (info@ssvf.de) an die Geschäftsstelle schicken.
Neue Mitglieder der Tauchabteilung müssen zusätzlich einen Aufnahmeantrag für die Tauchabteilung sowie einen Datenschutzhinweis ausfüllen.
Der Beitrag wird je zur Hälfte am 1. Januar und am 1. Juli eines Jahres eingezogen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils schriftlich zum 30. Juni oder 31. Dezember des Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich.
Mitgliedsbeiträge ab 2027
| Personen | Jahresbeitrag ab 2027 | Jahresbeitrag ab 2029 |
|---|---|---|
| 1 | 345 € | 370 € |
| 2 | 565 € | 610 € |
| 3 | 700 € | 755 € |
| 4 | 800 € | 860 € |
| 4+ | (4+) x 200 € (z.B. 5 Pers. 1000 €) | (4+) x 215 € (z.B. 5 Pers. 1075 €) |
| Tischtennis | Jahresbeitrag ab 2027 | Jahresbeitrag ab 2029 |
|---|---|---|
| 1 | 155 € | 170 € |
| Fördermitglied | Jahresbeitrag ab 2027 | Jahresbeitrag ab 2029 |
|---|---|---|
| 1 | 100 € | 100 € |
* jeweils mit Badberechtigung
Beitragsstruktur
Die grundlegende Struktur wird beibehalten, aber verschlankt
- Einzelmitglied
- Familie 2 Personen
- Familie 3 Personen
- Familie 4 Personen
- Personenbeitrag „Familie 4+“ pro Person
- Tischtennis
- Fördermitglied
„Familie“ wird wie folgt definiert:
- Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebensgemeinschaften, Geschwister bis zur Erreichung der Altersbegrenzung.
- Ehepaare, nichteheliche (gemischtgeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder Elternteile mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.
- Altersbegrenzung für die Familienmitgliedschaft: Sobald ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat wird dessen Mitgliedschaft automatisch zum Folgejahr in eine Einzelmitgliedschaft überführt.
- Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (bspw. Kindergeldbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung / Studienbescheinigung) können Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienmitgliedschaft verbleiben. Der Nachweis ist durch das Mitglied eigeninitiativ und jährlich zu erbringen und in der Geschäftsstelle zu Händen der Mitgliederverwaltung vorzulegen. Bei Wegfall der Voraussetzungen wird in der Folge die Mitgliedschaft des Kindes automatisch zum Folgejahr in eine Einzelmitgliedschaft überführt.
- Bei altersbedingtem Ausscheiden eines Mitglieds aus der Familienmitgliedschaft gemäß den oben festgelegten Vorgaben werden verbleibende Familienmitglieder automatisch in die dann zutreffende Mitgliedschaft überführt.